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15. August 2007 - BAG: Vorenthalten von Vergünstigungen und Anspruch auf Gleichbehandlung
 

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 14.August 2007 entschieden, dass bereits das Nicht-Einbeziehen in eine Auswahl das Verbot geschlechtsspezifischer Benachteiligung verletzen kann.

Die Klägerin war beim beklagten Verein als Lehrerin angestellt. Über 90% der Schüler sind Jungen. Im Kollegium befinden sich zudem noch eine Frau und Männer. Die Anstellungsverträge des Schulleiters und zweier weiterer männlicher Lehrkräfte sehen im Unterschied zu denen der Klägerin und ihrer Kollegin besondere Leistungen wie Versorgungs- und Beihilfeleistungen, Reise- und Umzugskostenerstattungen vergleichbar dem Beamtenrecht vor. Der vierte männliche Kollege ist selbst Beamter.

Die Klägerin forderte den Abschluss eines solchen „beamtenähnlichen“ Vertrags entsprechend den Arbeitsverträgen ihrer drei männlichen angestellten Kollegen. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Das Bundesarbeitsgericht gab ihr Recht. Die unterschiedliche Behandlung sei nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt. Der Beklagte habe ohne Erfolg geltend gemacht, dass er allein aus Kostengründen neben dem Schulleiter nur zwei Lehrkräfte wie Beamte behandeln könne. Daraus ergebe sich noch nicht, warum die Klägerin nicht in die dann Auswahl für die Sonderverträge einbezogen worden war.


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