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04. Juli 2006 - BGH: Tabakgeruch und formularmäßige Abwälzung vom Schönheitsreparaturen auf Mieter
 
In seinem Urteil vom 28.Juni 2006 nahm der Bundesgerichtshof zu den Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruchs des Vermieters von Wohnraum gegen den Mieter wegen Verunreinigungen der Wohnung durch Tabakkonsum Stellung.


Die Beklagten mieteten bis 31. Januar 2004 eine Wohnung des Klägers.  Dieser forderte die Beklagten mit Schreiben vom 19. Januar 2004 unter Fristsetzung zur Vornahme von Tapezier- und Reinigungsarbeiten sowie zu weiteren Mängelbeseitigungsmaßnahmen auf. Dies lehnten die Beklagten ab. Mit seiner Klage hat der Kläger von den Beklagten unter anderem Zahlung von Schadensersatz wegen der Kosten von Maler- und Reinigungsarbeiten begehrt. Die Beklagten haben ihrerseits im Wege der Widerklage die Auszahlung einer Mietkaution verlangt. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen und der Widerklage im Wesentlichen stattgegeben. Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben.

Lesen Sie diese und andere spannende Entscheidungsrezensionen wie immer aktuell in unserem Bibliotheksbereich!

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