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25. Juli 2006 - BGH bejaht Verkehrssicherungspflicht für Reiseveranstalter
 
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs obliegt dem Reiseveranstalter die Verkehrssicherungspflicht, die von ihm vermittelten Vertragshotels und deren Einrichtungen dahingehend zu überprüfen, ob diese ausreichende Sicherheit bieten. Bei der auf dem Gebiet der Hotelanlage gelegenen Rutsche handle es sich aus der Sicht des Vertragspartners um eine zum Leistungsangebot des Reiseveranstalters gehörende Hoteleinrichtung, auch wenn diese im Reisekatalog nicht aufgeführt war. Dies gelte auch dann, wenn der Hotelbetreiber für die Benutzung ein gesondertes Entgelt verlangte. Der Reiseveranstalter hätte deshalb die Sicherheit der Rutsche überprüfen müssen.

Lesen Sie diese und andere spannende Entscheidungsrezensionen wie immer aktuell in unserem Bibliotheksbereich.

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