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12. Mai 2006 - BGH fällt Urteil zu Werbeschildern auf Kraftfahrzeuganhängern
 
Der Bundesgerichtshof hatte in seinem gestrigen Urteil auf eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. hin damit zu befassen, ob das Abstellen von Kraftfahrzeuganhängern mit Werbeschildern im öffentlichen Straßenraum wettbewerbswidrig ist, falls eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis nicht vorliegt.

Eine Rezension hierzu finden Sie wie immer aktuell in unserem Bibliotheksbereich.

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