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26. Juni 2006 - BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde zur Abwägung von Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit nicht an
 
In seinem Beschluss vom 2. Mai diesen Jahres hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde eines Presseunternehmers gegen eine Fachgerichtliche Unterlassungsverfügung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hätte.
Der Betreiber einer Presseagentur verfolgte die Geschäftsidee, Luftaufnahmen von auf einer spanischen Mittelmeerinsel gelegenen Wohnhäusern prominenter Personen anzufertigen und diese Presseunternehmen mit Angaben zur Identität der Betroffenen und zur Lage der Anwesen zur Verfügung zu stellen. Unter Verwendung solcher Luftbilder berichtete eine Fernsehzeitschrift über verschiedene Prominente in der Weise, dass Luftbilder ihrer Anwesen unter Preisgabe ihrer Identität wie auch einer Anfahrtswegbeschreibung abgebildet wurden. Die Leser wurden aufgefordert, sich doch einmal hinreißen zu lassen, Prominente an deren Wohnsitz aufzusuchen.

Lesen Sie diese und andere spannende Entscheidungsrezensionen wie immer aktuell in unserem Bibliotheksbereich!

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