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30. Mai 2006 - BVerfG verwirft Verfassungsbeschwerde gegen Rechtschreibreform
 
Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtschreibreform mangels persönlicher Beschwer des Bf. nicht zur Entscheidung angenommen. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 2. und 3.3. diesen Jahres, wonach ab dem 1. August 2006 die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der Fassung von 2006 verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen wird. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde bereits mangels Zulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Hüter der Verfassung führten zur Begründung aus, der Beschwerdeführer habe eine Beeinträchtigung des Grundrechts auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit nicht dargelegt. Er greift mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz lediglich eine Entscheidung ohne für ihn eintretende rechtliche Wirkung an, sondern welche noch der Umsetzung in den einzelnen Bundesländern bedarf. Diese Umsetzungsakte beträfen aber unmittelbar nur Schüler und Bedienstete staatlicher Behörden. Nur diese würden zur Beachtung der von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rechtschreibregeln verpflichtet. Personen außerhalb dieses Bereichs wären rechtlich nicht gehalten, die reformierte Schreibung zu verwenden. Daran ändere sich auch nichts, weil der Beschluss der Kultusministerkonferenz einen Appell an alle Verlage und Publikationsorgane enthalte, sich an die veränderten Rechtschreibregeln zu anzupassen.

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