online Rechtsberatung  Rechtsberatung online
ADVO 24
ADVO 24
ADVO 24
 Login für registrierte Mandanten   
ADVO 24  
Empfang
ADVO 24 ADVO 24
- Home
- Anfrage / Beratung
- Die Räume und ihre Funktion
- Häufige Fragen zu advo24
- advo24 Team
- Newsarchiv
- Impressum
- AGB
ADVO 24
Konferenzraum
Bibliothek
Akten
Qualitätsmanagement
ADVO 24
Servicehotline 0800 12345 24  
Visa Mastercard
ADVO 24

10. August 2006 - Bundesgerichtshof bejaht die Notwendigkeit eines Warnhinweises bei der Werbung für Cigarillos
 
Der Bundesgerichtshof hat am 13.Juli 2006 auf Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände für Recht erkannt, dass auch bei der Werbung für Cigarillos ein Warnung wegen Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens abgegeben werden müsse. Die Tabakindustrie hielt zwar in ihren internen "Richtlinien" bei der Werbung für Zigaretten einen Warnhinweis für angebracht, nicht aber für Cigarillos oder sonstige Tabakwaren. Diese Unterscheidung konnte vor dem BGH nicht überzeugen. Bezüglich des Lauterkeitsbegriffs des § 3 UWG seien die von den werbenden Unternehmen oder Unternehmensverbänden erstellten Richtlinien nicht maßgeblich. Bei dessen Konkretisierung ging der BGH vielmehr von einer allgemeinen sittlichen Verpflichtung aus, im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung das Bewusstsein der Schädlichkeit des Rauchens vor Augen zu führen. Im Hinblick auf die hochgradigen Gesundheitsgefahren des Rauchens sei das Unterbleiben eines Warnhinweises eine wettbewerbsrechtlich unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher. Der Genuss von Cigarillos sei betreffend seiner Gesundheitsschädlichkeit dem Rauchen von Zigaretten vergleichbar.

 Rechtsberatung online

advo24.org Forum

 Vorratsgesellschaft
 
 Rechtsberatung online  
 
 online Rechtsberatung
advo24™ ist ein Service von esb Rechtsanwälte Strewe & Partner Home | AGB | Impressum