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04. April 2007 - Bundesgerichtshof entscheidet erneut zur Haftung des Internetforenbetreibers
 
Der Bundesgerichtshof hatte sich in seiner Entscheidung vom 27. März 2007 mit der Frage zu befassen, ob bezüglich der Haftung des Betreibers und Verfassers einer beanstandeten Nachricht in Internetforen ein Rangverhältnis besteht.

Kläger war Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dessen satzungsmäßiger Zweck u. a. die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet ist. Die Beklagte betreibt ihrerseits ein Internetforum, das sich mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie befasst. Der Kläger hat die Beklagte auf Unterlassung der Verbreitung zweier Beiträgen in Anspruch genommen, durch die sich der Kläger in seiner Ehre verletzt sah und die von Dritten jeweils unter einem Pseudonym eingestellt worden waren. Der Verfasser eines der Beiträge ist den Parteien bekannt. Das erstinstanzlich zuständige Landgericht hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Das Oberlandesgericht hingegen wies die Klage hinsichtlich des Beitrags des den Parteien bekannten Verfassers ab. Die Revision des Klägers führte zur Aufhebung und Zurückverweisung. Der Bundesgerichtshof urteilte sehr eindeutig.
Lesen Sie diese und andere spannende Entscheidungen wie immer aktuell in unserem Bibliotheksbereich!

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