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05. September 2006 - Bundesgerichtshof entscheidet zum Schonvermögen des Kindes bei Elternunterhalt
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Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass der angemessene Vermögensstamm im Falle der Leistungsunfähigkeit unabhängig von der Anlageart zu berücksichtigen ist.
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