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22. Juni 2006 - E.on Ruhrgas erleidet Niederlage im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
 
Der Energiekonzern E.on Ruhrgas hat in seinem Streit mit dem Bundeskartellamt um eine weitere Öffnung des Gasmarktes eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies einen Antrag des Konzerns im Eilverfahren zurück, der sich gegen das Verbot der langfristigen Gaslieferverträge von E.on Ruhrgas mit regionalen Versorgern richtete. Das Bundeskartellamt hatte diese Langfrist-Verträge mit Beschluss vom 13. Januar untersagt.

Das Urteil ist zunächst nur ein Etappensieg für das Bundeskartellamt. Das Gericht entschied zunächst über eine aufschiebende Wirkung der Beschwerde von E.on Ruhrgas gegen den Beschluss des Bundeskartellamts. Die Behörde hatte argumentiert, dass durch die langfristig abgeschlossenen Lieferverträge die Preise künstlich hoch gehalten würden. E.on Ruhrgas hatte im Vorfeld eine freiwillige Selbstverpflichtung über kürzer Verträge mit regionalen und kommunalen Versorgern angeboten. Neue Abschlüsse sollten nur noch über zwei bis vier Jahre statt wie bisher bis zu 20 Jahre laufen.

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