online Rechtsberatung  Rechtsberatung online
ADVO 24
ADVO 24
ADVO 24
 Login für registrierte Mandanten   
ADVO 24  
Empfang
ADVO 24 ADVO 24
- Home
- Anfrage / Beratung
- Die Räume und ihre Funktion
- Häufige Fragen zu advo24
- advo24 Team
- Newsarchiv
- Impressum
- AGB
ADVO 24
Konferenzraum
Bibliothek
Akten
Qualitätsmanagement
ADVO 24
Servicehotline 0800 12345 24  
Visa Mastercard
ADVO 24

10. Juli 2008 - Haftung von Wikimedia Deutschland für Wikipedia
 

Das LG Köln hat mit Urteil vom 14.05.2008 (Az.: 28 O 334/07) dem Open-Content-Modell von Wikipedia Deutschland den Rücken gestärkt. Demnach ist die Weiterleitung von Artikeln im konkreten Fall kein Tatbestand, der eine Haftung und einen Unterlassungsanspruch auslöst. Die Betreiber von Wikipedia erhielten eine Abmahnung. Die darin geforderte Unterlassungserklärung gaben sie jedoch nicht ab, was nunmehr durch das Gericht ebenfalls bestätigt wurde. Das Gericht stellte mit Deutlichkeit fest, dass einige der angegriffenen Äußerungen als Tatsachenbehauptungen richtig seien und schon deshalb nicht abmahnbar bzw. zu unterlassen seien.

Mit dem Urteil und seiner Begründung hat das Gericht das Geschäftsmodell von Wikipedia im Kern bestätigt: So ist die Rolle der Moderatoren und auch der Verflechtung der deutschen Web-Seite mit den gehosteten Inhalten erörtert und zugelassen worden. Fragen nach dem effektiven Rechtsschutz für Beleidigungen, nur nach deutschem Recht strafbaren Handlungen, etc. wurden nicht erörtert. Auch bedurfte die Entscheidung keinen Rückgriff auf die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG).

 

Leitsatz:

Wikimedia Deutschland ist weder Täter noch Teilnehmer etwaiger Rechtsverletzungen, die auf der freien Internet-Enzykopädie Wikipedia von Dritten begangen werden. Es handelt sich bei Wikipedia um fremde, nicht zu Eigen gemachte Inhalte.

 


 Rechtsberatung online

advo24.org Forum

 Vorratsgesellschaft
 
 Rechtsberatung online  
 
 online Rechtsberatung
advo24™ ist ein Service von esb Rechtsanwälte Strewe & Partner Home | AGB | Impressum