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02. Oktober 2008 - Keine Verpflichtung zur zeitlichen Begrenzung einer Verkaufsförderungsmaßnahme – Räumungsfiliale
 

In einem aktuellen Urteil vom 11.09.2008 hat sich der BGH (Az. I ZR 120/06) mit der Thematik der Verkaufsförderungsmaßnahmen und deren wettbewerbsrechtlichen Grenzen beschäftigt.

Der BGH erklärte, dass bei Verkaufsförderungsmaßnahmen lediglich die Verpflichtung bestehe auf deren zeitliche Begrenzung hinzuweisen, nicht jedoch die zeitliche Begrenzung auch tatsächlich zu schaffen.


Leitsatz:

Weder aus der Regelung des § 4 Nr. 4 UWG noch aus dem Irreführungsverbot lässt sich eine Verpflichtung herleiten, eine Verkaufsförderungsmaßnahme zeitlich zu begrenzen. Auch § 4 Nr. 4 UWG verpflichtet den Gewerbetreibenden nur, auf eine bestehende zeitliche Begrenzung hinzuweisen.


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