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13. März 2007 - Neues BGH-Urteil zum Recht am eigenen Bild der Prominenz
 

Am 6. März 2007 entschied der Bundesgerichtshof erneut über die Veröffentlichung von Bildern Prominenter im Verhältnis von Privatsphäre und Pressefreiheit. Dabei wurde erstmals Bezug auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) genommen.

Kläger sind Prinz und Prinzessin von Hannover. Beklagte sind verschiedene Presseunternehmen. Die Beklagten veröffentlichten in mehreren von ihnen verlegten Zeitschriften verschiedene Artikel über das blaublütige Ehepaar . Diese waren  unter  anderem mit Aufnahmen dieser beiden Personen bebildert. Die Fotografien waren während verschiedener Urlaubsaufenthalte der Betroffenen aufgenommen worden. Sie zeigten die Kläger auf belebter Straße oder in einem Sessellift.
Sie begehren Unterlassung der erneuten Veröffentlichung der Aufnahmen.

Die Entscheidung wurde von Wissenschaft und Praxis gleichermaßen mit Spannung erwartet. Es ist das erste seiner Art seit dem Straßburger Urteil, in welchem der deutschen Figur der absoluten Person der Zeitgeschichte eine Absage erteilt wurde.

Das oberste deutsche Zivilgericht stellt auf dem Informationswert der Meldung im Einzelfall ab.

Lesen Sie diese spannende Entscheidung wie immer aktuell in unserem Bibliotheksbereich.

Ihr advo24-Team!


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