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21. September 2006 - Unberechtigte Verwarnung aus Immaterialgüterrechten und ihre Haftungsfolgen
 
Die Abwehr unberechtigter Abmahnungen gehört seit langem zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Mit der Frage eventueller haftungsrechtlicher Folgen einer solchen hatte sich der Große Zivilsenat in seiner Entscheidung vom 15. Juli 2005 auseinander zu setzen. Der Große Senat bejahte dabei unter Festhalten an der bisherigen höchstrichterlichen Rechtssprechung die Einstandspflicht. Als Gründe sah er die unter Umständen weitreichenden Folgen für den Wettbewerb, welche diese im Gegensatz zur unberechtigten Klageerhebung bergen.

Lesen Sie diese und andere spannende Entscheidungsrezensionen wie immer aktuell in unserem Bibliotheksbereich!

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